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Schutzrechte

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, daß er, sobald ihm gegenüber behauptet wird, die Benutzung der Software verstoße gegen ein im Lieferland gültiges Schutzrecht, unverzüglich Applix schriftlich benachrichtigt und unwiderruflich ermächtigt, die Auseinandersetzung in ihrem Namen selbständig zu führen und zu beenden. Applix verpflichtet sich dazu, in diesem Fall alle Verfahrenskosten sowie Schadenersatzansprüche und Vergleichsbeträge zu tragen.




Thomas Hungenberg
2000-01-12