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Gewährleistung

S.u.S.E. ist verpflichtet, ,,die von ihr zu vertretenden Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben. Eine Verlängerung der Gewährleistungszeit ist damit nicht verbunden.``[9]

Der Lizenznehmer verpflichtet sich dazu, ,,alle Störungen unverzüglich zu melden und ausreichende Daten für die Fehlerbestimmung zur Verfügung zu stellen.``[9]




Thomas Hungenberg
2000-01-12