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Nutzungsrecht

Mit dem Erwerb von Applixware für Linux erhält der Käufer das nicht-exklusive und nicht-übertragbare Recht, die gelieferte Software und Dokumentation zu nutzen. Pro Lizenz darf die gelieferte Software auf einem Computer installiert und genutzt werden. ,,Für jeden Benutzer, der die Software zur gleichen Zeit benutzt, muß eine weitere Lizenz erworben werden.``[9]

Der Lizenzvertrag berechtigt zur einmaligen Kopie der Software zu Sicherungszwecken, sofern alle Schutzrechtsvermerke unverändert übernommen werden. Die Software darf jedoch nicht verändert werden. Insbesondere dürfen keine Maßnahmen vorgenommen werden, die zum Erhalt eines dem Quellcode gleichwertigen Produkts führen (z. B. durch Umkehrung der Assemblierungs- und Kompilierungsvorgänge oder durch Reverse Engineering).

Die Lizenz schreibt vor, daß die Software und die zugehörige Dokumentation vertraulich zu behandeln sind, d. h., daß diese ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung von S.u.S.E. keinem Dritten zugänglich gemacht werden dürfen. Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch Mitarbeiter des Lizenzinhabers sowie Personen, die auftragsgemäß das Nutzungsrecht für ihn ausüben.

Ein Verstoß gegen wesentliche Lizenzbedingungen berechtigt S.u.S.E. zur fristlosen Kündigung des Lizenzvertrags. Nach Erhalt der Kündigung sind Software und Dokumentation unverzüglich an S.u.S.E. zurückzusenden sowie bereits installierte Software zu löschen. Dieses Kündigungsrecht kann auch von Applix direkt ausgeübt werden.



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Thomas Hungenberg
2000-01-12