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Benutzung auf nicht-Microsoft Plattformen:
Die ,,MySQL Free Public License``
Diese Lizenz gilt für die Benutzung von MySQL auf Unix- und OS/2-Plattformen.
Die Philosophie hinter dieser Lizenz läßt sich an folgenden Punkten festmachen:
- Die Client Bibliotheken sollten komplett frei sein, so daß
sie ohne Einschränkungen in kommerzielle Produkte eingebunden werden können.
- Personen, die freien Zugang zur MySQL Software haben möchten, bekommen
diesen, solange sie nicht versuchen, selbst Profit aus der Distribution von
MySQL zu schlagen.
- Personen, die MySQL für ihre eigene Software nutzen und diese proprietär
halten wollen, müssen für dieses Privileg bezahlen.
Das bedeutet, daß MySQL für den ,,normalen Hausgebrauch`` frei
ist; sobald der Server aber direkt oder als Teil eines Produkts oder einer Dienstleistung
verkauft wird, muß eine Lizenz erworben werden.
Die Lizenz gewährt, unter Einhaltung der folgenden Restriktionen, zum einen
das Recht, unmodifizierte Versionen des Quellcodes in jeglicher Form zu verbreiten,
und zum anderen das Recht, das Programm zu modifizieren sowie eigene Produkte,
die auf MySQL basieren, zu erstellen und Kopien davon in jeglicher Form
zu verbreiten. Restriktionen sind: Das Programm oder ein Produkt, welches auf
dem Programm basiert, darf nicht kommerziell vermarktet werden. Davon ausgenommen
ist die Vermarktung über z. B. einen Online-Service oder eine CD-ROM, solange
kein Entgelt speziell für das Programm oder Produkt verlangt wird.
Die Benutzung von MySQL ist nicht beschränkt und jegliche Ausgabe, die
durch Benutzung des Programms produziert wurde, unterliegt nicht dieser Lizenz.
Bei der Distribution eines Produkts, welches auf MySQL basiert, müssen folgende
Regeln eingehalten werden:
- Wenn das Programm modifiziert wurde, muß dies mit dem Datum einer jeden Änderung
deutlich gekennzeichnet sein.
- Jedes veröffentlichte Produkt, welches auf MySQL oder einem Teil davon
basiert, muß Dritten kostenlos unter dieser Lizenz zur Verfügung gestellt werden.
- Wenn das modifizierte Programm interaktiv arbeitet, muß beim Starten des Programms
eine Meldung angezeigt werden, die einen entsprechenden Copyrightvermerk und
einen Vermerk, daß es keine Garantie gibt (oder eben, daß man selbst Garantie
gewährt) zeigt.
Die Meldung muß weiterhin aussagen, daß der Benutzer das Programm nur unter
diesen Lizenzbedingungen weitergeben darf und wie er eine Kopie dieser Lizenz,
die im Programmpaket enthalten sein muß, einsehen kann.
- Jedes Produkt, welches auf MySQL basiert, muß mit dem dazugehörigen maschinenlesbaren
Quellcode auf einem für den Datenaustausch üblichen Weg geliefert werden. Quellcode
beinhaltet dabei sämtlichen Quellcode aller enthaltenen Module, alle Dateien
damit verbundener Interface-Definitionen sowie die Skripte zur Kompilierung
und Installation. Wenn die Distribution des Objektcodes des Produkts durch das
Angebot, diesen von einem bestimmten Platz zu kopieren, realisiert wird, so
gilt das Angebot, den Quellcode vom gleichen Platz zu kopieren, als Distribution
des Quellcodes; auch wenn Dritte diesen nicht zwingenderweise mitkopieren müssen.
- Sofern mit dem Programm oder einem Produkt, welches darauf basiert, irgendwelches
geschriebenes oder gedrucktes Material mitgeliefert wird, so muß dieses entweder
eine schriftliche Kopie dieser Lizenz enthalten oder mit einem deutlichen Hinweis
versehen sein, daß das Programm oder Produkt dieser Lizenz unterliegt, und eine
Anleitung enthalten, wie eine auf dem Distributionsmedium enthaltene Kopie dieser
Lizenz ausgedruckt oder eingesehen werden kann.
Seit einiger Zeit werden ältere Versionen von MySQL als GNU
MySQL komplett unter der GPL vertrieben.
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Thomas Hungenberg
2000-01-12