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Benutzung auf nicht-Microsoft Plattformen:
Die ,,MySQL Free Public License``

Diese Lizenz gilt für die Benutzung von MySQL auf Unix- und OS/2-Plattformen. Die Philosophie hinter dieser Lizenz läßt sich an folgenden Punkten festmachen:

Das bedeutet, daß MySQL für den ,,normalen Hausgebrauch`` frei ist; sobald der Server aber direkt oder als Teil eines Produkts oder einer Dienstleistung verkauft wird, muß eine Lizenz erworben werden.


Die Lizenz gewährt, unter Einhaltung der folgenden Restriktionen, zum einen das Recht, unmodifizierte Versionen des Quellcodes in jeglicher Form zu verbreiten, und zum anderen das Recht, das Programm zu modifizieren sowie eigene Produkte, die auf MySQL basieren, zu erstellen und Kopien davon in jeglicher Form zu verbreiten. Restriktionen sind: Das Programm oder ein Produkt, welches auf dem Programm basiert, darf nicht kommerziell vermarktet werden. Davon ausgenommen ist die Vermarktung über z. B. einen Online-Service oder eine CD-ROM, solange kein Entgelt speziell für das Programm oder Produkt verlangt wird.

Die Benutzung von MySQL ist nicht beschränkt und jegliche Ausgabe, die durch Benutzung des Programms produziert wurde, unterliegt nicht dieser Lizenz.


Bei der Distribution eines Produkts, welches auf MySQL basiert, müssen folgende Regeln eingehalten werden:

  1. Wenn das Programm modifiziert wurde, muß dies mit dem Datum einer jeden Änderung deutlich gekennzeichnet sein.
  2. Jedes veröffentlichte Produkt, welches auf MySQL oder einem Teil davon basiert, muß Dritten kostenlos unter dieser Lizenz zur Verfügung gestellt werden.
  3. Wenn das modifizierte Programm interaktiv arbeitet, muß beim Starten des Programms eine Meldung angezeigt werden, die einen entsprechenden Copyrightvermerk und einen Vermerk, daß es keine Garantie gibt (oder eben, daß man selbst Garantie gewährt) zeigt.
    Die Meldung muß weiterhin aussagen, daß der Benutzer das Programm nur unter diesen Lizenzbedingungen weitergeben darf und wie er eine Kopie dieser Lizenz, die im Programmpaket enthalten sein muß, einsehen kann.
  4. Jedes Produkt, welches auf MySQL basiert, muß mit dem dazugehörigen maschinenlesbaren Quellcode auf einem für den Datenaustausch üblichen Weg geliefert werden. Quellcode beinhaltet dabei sämtlichen Quellcode aller enthaltenen Module, alle Dateien damit verbundener Interface-Definitionen sowie die Skripte zur Kompilierung und Installation. Wenn die Distribution des Objektcodes des Produkts durch das Angebot, diesen von einem bestimmten Platz zu kopieren, realisiert wird, so gilt das Angebot, den Quellcode vom gleichen Platz zu kopieren, als Distribution des Quellcodes; auch wenn Dritte diesen nicht zwingenderweise mitkopieren müssen.
  5. Sofern mit dem Programm oder einem Produkt, welches darauf basiert, irgendwelches geschriebenes oder gedrucktes Material mitgeliefert wird, so muß dieses entweder eine schriftliche Kopie dieser Lizenz enthalten oder mit einem deutlichen Hinweis versehen sein, daß das Programm oder Produkt dieser Lizenz unterliegt, und eine Anleitung enthalten, wie eine auf dem Distributionsmedium enthaltene Kopie dieser Lizenz ausgedruckt oder eingesehen werden kann.


Seit einiger Zeit werden ältere Versionen von MySQL als GNU MySQL komplett unter der GPL vertrieben.



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Thomas Hungenberg
2000-01-12