Oracle haftet, unabhängig von der Rechtslage, für alle selbst oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf maximal 500.000.- DM begrenzt.