Der Kunde hat das Recht, die Programme in der von Oracle bestimmten Betriebsumgebung entweder (a) in dem Umfang zu nutzen, wie in einem Auftragsformular oder in einem Programm-Nutzungs-Zertifikat einzeln angegeben, oder (b) sofern keine Angaben erfolgt sind, die Programme für einen einzelnen Anwender auf einem einzelnen Computer zu nutzen. Von den Programmen darf eine Sicherheitskopie angelegt werden; das Recht, zusätzliche Kopien anfertigen zu dürfen, muß im Auftragsformular oder im Programm-Nutzungs-Zertifikat festgelegt werden. Produktbezeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumsbeschränkungen in den Programmen dürfen nicht entfernt werden. Der Einsatz der Programme für kommerzielles Timesharing, für Miete oder in einem Rechenzentrum ist nicht gestattet. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Oracle nicht berechtigt, die Programme zu übertragen, zu verkaufen oder Rechte daraus abzutreten. Dekompilierung, Disassemblierung oder Reverse Engineering der Programme ist nicht gestattet. Ergebnisse von Benchmark-Tests dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Oracle nicht Dritten offengelegt werden[20].